§57a-Begutachtung (Pickerl)
Pickerl für PKW & LKW bis 3,5 t.
Erledigen Sie das Pickerl für Ihr Auto jetzt bei PEICHER Automotive in Werndorf bei Graz! PEICHER führt umfangreiche und fachmännische Pickerlüberprüfungen an Mopeds, Motorrädern, PKW und LKW bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht durch. In der eigenen Pickerl-Prüfhalle verfügt der steirische Familienbetrieb über modernste Diagnose-Tools und Werkzeuge, um Ihnen eine bestmögliche Begutachtung Ihres Autos gewähren zu können. Zu Ihrer Sicherheit nimmt sich das kompetente PEICHER-Werkstättenteam ausreichend Zeit und überprüft Ihr Fahrzeug vollumfänglich nach Vorgaben des Kraftfahrgesetzes.
Die periodische Begutachtung von Fahrzeugen, wie das Pickerl im Fachjargon bezeichnet wird, ist in PEICHERs KFZ-Meisterwerkstätte nach Terminvereinbarung für Fahrzeuge aller Marken möglich. Vereinbaren Sie am Besten gleich einen Termin und vergewissern Sie sich, dass Ihr Auto gesetzeskonform und sicher auf der Straße ist!
Preis
- Preis brutto Preis inkl. MwSt.; für vollumfängliche §57a-Überprüfung inkl. Plakette (Pickerl)
- 99,00 €
Die Vorteile der PEICHER Pickerlüberprüfung
Genießen Sie die Pluspunkte eines vollumfänglichen Autohauses.
Ihre Vorteile, wenn Sie Ihr Auto für das Pickerl zu PEICHER bringen:
- Persönliche Beratung
- Schnelle und pünktliche Termine
- Abstellmöglichkeiten am Gelände (z.B. am Vortag)
- Vollumfängliche Überprüfung Ihres KFZ (Dauer ca. 1 Stunde)
- Verfügbare Ersatzwagen
- Hinweis auf nur tatsächlich erforderlicher Reparaturen
- Ersatzteilversorgung & Reparaturen jeglicher Art
- Überprüfung von versierten KFZ-Technikern, spezialisiert auf die gängigsten Fahrzeugmodelle, Geländefahrzeuge und US-Cars
Wenn Sie keinen Ersatzwagen in Anspruch nehmen möchten, haben Sie die Möglichkeit das weitläufige Firmengelände von PEICHER zu durchstöbern. Ob exklusive US-Muscle-Cars, brachiale Pick-Ups, außergewöhnliche Tuningfahrzeuge und ausgesuchte Geländewagen - in den Schauräumen von PEICHER finden Sie immer etwas zu bestaunen.
Welche Autos begutachtet PEICHER?
Für diese Fahrzeuge macht PEICHER das Pickerl.
Die KFZ-Meisterwerkstatt von PEICHER erledigt Pickerl für Fahrzeuge aller Marken.
- PKW & Kombis bis 3,5 Tonnen höchst zulässiges Gesamtgewicht
- LKW bis 3,5 Tonnen höchst zulässiges Gesamtgewicht
- Mopeds & Motorräder
- Anhänger
Pickerl für Dodge, RAM, Ford, Shelby, Chevrolet, GMC, Cadillac, Hummer, Chrysler, Jeep, Puch, Mercedes-Benz, Land Rover, Toyota, Mitsubishi, Nissan, VW, Audi, Seat, Skoda, Porsche, BMW, MINI, Jaguar, uvm.
Was überprüft PEICHER?
Vollumfängliche Begutachtung Ihres Fahrzeuges.
Der Prüfumfang und die einzelnen Prüfpositionen sind vom Gesetzgeber gemäß §57a des Kraftfahrgesetzes vorgegeben. Das PEICHER Fachpersonal überprüft Ihr Fahrzeug unter Zuhilfenahme modernster Werkzeuge und Diagnosetools auf Mängel aller Art. Die gesamte Begutachtung inklusive Probefahrt dauert zwischen 45 Minuten und 1 Stunde.
- Identifizierung des Fahrzeuges
- Bremsanlage
- Lenkung
- Sicht
- Leuchten, Reflektoren und elektronische Anlagen
- Achsen, Räder, Reifen und Aufhängungen
- Fahrgestell und daran befestigte Teile
- Sonstige Ausstattungen soweit vorgeschrieben
- Umweltbelastung
- Probefahrt
Was Sie vorlegen müssen!
Die notwendigen Dokumente für ein neues Pickerl.
Für eine ordnungsgemäße Durchführung der periodischen Fahrzeugbegutachtung bittet das PEICHER Werkstättenteam um Mitnahme folgender Dokumente:
- Zulassungsschein (Teil 1)*
- bei nicht zugelassenen Fahrzeugen: Genehmigungsdokument (Typenschein, COC, Einzelgenehmigungsbescheid, Auszug aus der Datenbank, ...)
- bei historischen Fahrzeugen zusätzlich das Fahrtenbuch und das Genehmigungsdokument (zumindest als Kopie)
*Achtung! Es gibt zwei unterschiedliche Zulassungsscheine. Der Teil 1 ist länger und wird zumeist mitgeführt. Der Teil 2 ist etwa 1/4 kürzer und wird gewöhnlich von der Zulassungsstelle am Typenschein angeheftet. Für das Pickerl ist der Teil 1 unbedingt mitzuführen.
Wann Sie ein neues Pickerl benötigen!
Die 3-2-1-Regelung in Österreich.
Für PKW und Anhänger gilt in Österreich die 3-2-1-Regelung. Die erste wiederkehrende Überprüfung ist 3 Jahre nach der Erstzulassung erforderlich. Zwei weitere Jahre danach ist das nächste Pickerl fällig. Danach muss das Pickerl einmal jährlich erneuert werden. Seit 1. März 2020 gilt dieses 3-2-1-Intervall auch für Fahrzeuge der Klasse L, sprich Mopeds, Motorräder, Quads, usw.
Bei LKW (N1 bis N3) gilt die 3-2-1-Regelung nicht. Bei diesen Fahrzeugklassen muss das Pickerl auch bei Neufahrzeugen jährlich erneuert werden.
Fahrzeuge die historisch zugelassen sind (Oldtimer) müssen alle 2 Jahre zur Pickerlüberprüfung.
Diese Fristen sind einzuhalten!
Toleranzfristen abhängig von der Fahrzeugklasse.
4-monatiger Toleranzzeitraum:
Bei folgenden Fahrzeugklassen haben Sie die Möglichkeit die neue §57a-Überprüfung ein Monat vor Ablauf des alten Pickerls durchzuführen. Darüber hinaus haben Sie aber auch noch nach Ablauf des Pickerls 4 Monate Zeit dieses zu erneuern.
- M1 (PKW, Kombi)
- O1 bis O2 (Anhänger bis 3,5 t)
- L1 bis L7 (Mopeds, Motorräder, Quads, usw.)
Ohne Toleranzzeitraum:
Die bisher bekannten 4 Monate Toleranz fallen bei den untenstehenden Fahrzeugklassen weg. Stattdessen haben Sie nun die Möglichkeit Ihr Fahrzeug drei Monate vor dem eigentlichen Ablauf des Pickerls einer neuen §57a-Begutachtung zu unterziehen und ein neues Pickerl zu erhalten.
- M1 (PKW), wenn als Taxi, Rettung oder Krankenwagen zugelassen (siehe Zulassungsschein Feld A4: 25, 62, 64, 74)
- N1 (Klein-LKW)
Häufige Fragen zum Pickerl
FAQ zur wiederkehrenden Begutachtung.
Werden die Toleranzfristen im Ausland anerkannt?
In Österreich gibt es abhängig von der Fahrzeugklasse unterschiedliche Toleranzfristen, in denen das neue Pickerl gemacht werden kann. In einigen anderen Ländern jedoch gibt es solche Fristen nicht. Auch wenn dies auf keiner rechtlichen Grundlage beruht, haben österreichische Autofahrer im Ausland immer wieder Probleme, wenn das Pickerl abgelaufen, aber innerhalb der österreichischen Toleranzfrist ist. Demnach empfiehlt PEICHER stets nur mit aktuell gültigem Pickerl in's Ausland zu fahren und sich nicht auf die Fristen zu verlassen.
Welche Strafen drohen bei einem abgelaufenen Pickerl?
Bei Fahren mit einem abgelaufenen Pickerl drohen dem Fahrzeughalter und dem Lenker bis zu 5.000 EUR Strafe. Sollte es zu einem Unfall kommen und dieser auf einen Fehler zurückzuführen sein, der im Rahmen der wiederkehrenden Begutachtung entdeckt worden wäre, können der Zulassungsbesitzer und der Fahrer dafür zur Verantwortung gezogen werden.
Was ist zu tun, wenn das Pickerl beschädigt und nicht mehr lesbar ist?
Sollte die Begutachtungsplakette auf Ihrem Fahrzeug beschädigt oder schlecht lesbar sein, gilt es rasch eine Ersatzplakette zu beantragen. Dieses Ersatzpickerl erhalten Sie bei jeder Begutachtungsstelle. Dafür müssen Sie den Zulassungsschein und das aktuelle Prüfgutachten im Original vorlegen können. Die Strafe für Fahren mit unkenntlichem Pickerl beträgt in der Praxis zumeist etwa 100 EUR, kann in der Theorie aber bis zu 5.000 EUR betragen.
Was ist zu tun, wenn das Pickerlgutachten verloren wurde?
Sollten Sie zur Beantragung einer Ersatzplakette oder im Rahmen des Fahrzeugverkaufs einen aktuellen Pickerlprüfbericht benötigen, finden das Original aber nicht, dann können Sie bei Ihrer letzten Pickerlprüfstelle eine Kopie einholen.
Welche Fahrzeuge erhalten ein weißes, und welche ein rotes Pickerl?
Im Grunde erhalten sämtliche Fahrzeuge eine weiße Begutachtungsplakette. Lediglich Oldtimer, also historisch zugelassene Fahrzeuge, erhalten ein rotes Pickerl.